Eigenversorgungsanlage · EV
Eigenen Strom an einem weiteren Standort nutzen.
Ab 1. Oktober 2026 kann derselbe aktive Kunde Strom aus einer eigenen oder von ihm genutzten Erzeugungsanlage an einem weiteren eigenen Standort verbrauchen.
Zwei-Standorte-Modell
Standort A
Eigene Erzeugung
Zum Beispiel eine PV-Anlage am Wohnhaus oder Betriebsgebäude.
Standort B
Eigener Verbrauch
Etwa am Zweitwohnsitz oder in einem weiteren Betriebsgebäude.
Das Modell
Eine Verbindung. Keine neue Organisation.
Anders als bei einer Gemeinschaft braucht es für die Eigenversorgung weder eine zweite Person noch eine eigene Gesellschaft.
Entscheidend ist die durchgängige Zuordnung beider Anlagen zu demselben aktiven Kunden.
- Aktiver Kunde
- Erzeugungs- und Verbrauchsanlage gehören zu derselben Person oder demselben Unternehmen beziehungsweise werden von diesem genutzt.
- Standorte
- Die Erzeugung liegt an einem Standort, der Verbrauch an einem weiteren eigenen Standort.
- Organisation
- Eine zweite Person, ein Verein, eine Genossenschaft oder eine andere eigene juristische Person ist dafür nicht erforderlich.
Vor dem Betrieb
Vier Punkte müssen zusammenpassen.
Die Eigenversorgung verbindet zwei eigene Standorte, bleibt wegen der Netznutzung aber ein koordinierter energiewirtschaftlicher Prozess.
- 01
Identität und Nutzung klären
Für beide Standorte muss nachvollziehbar sein, dass derselbe aktive Kunde die Erzeugungs- und Verbrauchsanlage besitzt oder nutzt.
- 02
Zählpunkte eindeutig erfassen
Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkt sowie die jeweiligen Standortdaten bilden die Grundlage für die weitere Zuordnung.
- 03
Netzprozesse abstimmen
Weil der Strom über das öffentliche Netz fließt, sind die vorgesehenen Mess-, Austausch- und Zuordnungsprozesse der zuständigen Marktrollen erforderlich.
- 04
Starttermin verifizieren
Vor dem Betrieb werden die ab 1. Oktober 2026 geltenden Voraussetzungen und die technische Verfügbarkeit mit den beteiligten Stellen geprüft.
Die konkrete Umsetzung richtet sich nach § 65 ElWG sowie den ab 1. Oktober 2026 geltenden Vorgaben und den Prozessen der zuständigen Netz- und Marktrollen.
Häufige Fragen
Eigenversorgung verständlich erklärt.
Antworten zu Standorten, Zuordnung, öffentlichem Netz und den Voraussetzungen ab Oktober 2026.
01Was ist eine Eigenversorgungsanlage?
Bei einer Eigenversorgungsanlage erzeugt ein aktiver Kunde Strom für den eigenen Verbrauch. Erzeugungs- und Verbrauchsanlage sind derselben Person oder demselben Unternehmen zugeordnet.
02Was bedeutet standortübergreifende Eigenversorgung?
Ab 1. Oktober 2026 kann derselbe aktive Kunde eigenerzeugten Strom auch an einem weiteren eigenen Standort nutzen. Dafür wird das öffentliche Netz einbezogen und es gelten die vorgesehenen Mess-, Zuordnungs- und Verrechnungsprozesse.
03Kann eigener PV-Strom am Zweitwohnsitz genutzt werden?
Das kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein, wenn Erzeugung und Verbrauch demselben aktiven Kunden zugeordnet sind. Dasselbe Prinzip gilt für weitere eigene Betriebsstandorte eines Unternehmens.
04Braucht es dafür eine Energiegemeinschaft?
Nein. Für die Eigenversorgung an einem weiteren eigenen Standort braucht es weder eine zweite Person noch eine gemeinsame Rechtsperson. Entscheidend ist die Zuordnung zum selben aktiven Kunden.
05Welche Mess- und Netzdaten werden benötigt?
Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte müssen eindeutig erfasst sein. Die zuständigen Marktrollen stellen die vorgesehenen Messwerte und Zuordnungsdaten für die Verrechnung bereit.
Lösungen
Das passende Modell. Der nächste Schritt.
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