Wer teilt mit wem – und an welchem Standort?
Drei Fragen führen zum passenden Einstieg: Gehören Erzeugung und Verbrauch derselben Person? Liegen die Anlagen in einem Gebäude? Soll eine Gemeinschaft oder eine direkte Vereinbarung den Betrieb tragen?
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Eine Anlage. Mehrere Möglichkeiten.
Eine GEA verbindet die gemeinsame Nutzung einer Erzeugungsanlage im Gebäude mit dem dafür vorgesehenen Messkonzept. EEG und BEG organisieren eine Gemeinschaft. P2P setzt auf eine Vereinbarung zwischen Beteiligten; standortübergreifende Eigenversorgung betrachtet denselben aktiven Kunden.
Die Modellwahl hängt auch von Netzanschlüssen, Teilnahmebedingungen und den verfügbaren Marktprozessen ab. Eine passende Bezeichnung allein bestätigt noch keinen startfähigen Betrieb.
Familie bedeutet nicht automatisch Eigenversorgung.
Wenn Eltern, Kinder oder Nachbarn unterschiedliche Vertragspartner sind, sind sie nicht dieselbe Person. Auch eine Gesellschaft und ihre Gesellschafter sind gesondert zu betrachten. Bei weiteren eigenen Standorten steht dagegen die Zuordnung zu demselben aktiven Kunden im Mittelpunkt.
Diese Angaben helfen beim ersten Gespräch.
Erfassen Sie die Beteiligten, Anlagenstandorte, Zählpunkte und Netzbetreiber. Ergänzen Sie, ob Energie verkauft, verschenkt oder selbst genutzt werden soll. Erzeugungs- und Verbrauchsprofile helfen, den zeitlichen Nutzen zu beurteilen.
- Personen und Rechtsträger
- Erzeugungs- und Verbrauchsstandorte
- Netzbetreiber und Messkonzept
- Gewünschte Preis- oder Schenkungsvereinbarung
Quellen und Stand
Redaktioneller Stand: 25. September 2026. Maßgeblich sind der für Ihr Projekt geltende Rechtsstand und die bestätigten Marktprozesse.